Grundbucheintragung einer Grundschuld aufgrund transmortaler Vollmacht
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat in einem Beschluss vom 6. August 2024 (Az.: 2 W 35/24) eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Eintragung einer Grundschuld aufgrund einer transmortalen Vollmacht betrifft. Diese Entscheidung ist besonders relevant für diejenigen, die sich mit der Nachlassplanung und der Nutzung von Vollmachten über den Tod hinaus beschäftigen.