Testament

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Landgericht Konstanz zum Verzug beim Pflichtteil

Schlägt der pflichtteilsberechtigte Erbe aus, um gegenüber dem verbliebenen Erben den Pflichtteil geltend zu machen, muss er nicht die Ausschlagung unaufgefordert nachweisen, um den verbliebenen Erben in Verzug zu setzen. Befindet sich der Erbe hinsichtlich der Auskunft in Verzug, kann der Pflichtteilsberechtigte unmittelbar Stufenklage erheben und ist nicht gehalten, den Erben hinsichtlich des Zahlungsanspruches gesondert in Verzug zu setzen.

Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?

Pflichtteilsstrafklausel nennt man eine Regelung in einem Ehegattentestament, wonach ein Kind, welches nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil beansprucht, für den Erbgang nach dem letztversterbenden Elternteil ebenfalls auf den Pflichtteil herabgesetzt wird.

Pflichtteilsentziehung ist selten wirksam

Der Pflichtteil ist – wie der Name schon sagt – verpflichtend und kann vom Erblasser nicht einfach entzogen werden. Ordnet der Erblasser im Testament die Entziehung des Pflichtteils an, ist diese Anordnung häufig unwirksam. So auch in dem Fall, den das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 29.10.2013 – 15 U 61/12 – entschied. Die Pflichtteilsberechtigte hatte sich geweigert, den Erblasser nach einem Unfall persönlich zu pflegen. Trotzdem steht ihr der Pflichtteil zu:

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