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Wie mache ich eine notariell vereinbarte Zahlung geltend?

Erben oder Pflichtteilsberechtigten werden häufig Abfindungen durch notariellen Vertrag versprochen, die nach dem Tod des Erblassers fällig werden. Solche Vereinbarungen finden sich z.B. in Erbverträgen, Erbverzichtsverträgen, Pflichtteilsverzichtsverträgen oder Grundstücksübertragungsverträgen. Leistet der Verpflichtete die Zahlung nicht wie geschuldet, kann der Berechtigte seinen Anspruch durch Rechtsanwalt und nötigenfalls Zwangsvollstreckung durchsetzen. Die Kosten muss der Verpflichtete erstatten.

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Güterichter bei Pflichtteil

In laufenden Gerichtsverfahren besteht die Möglichkeit, den Rechtsstreit an einen Güterichter zu verweisen. Güterichter sind ausgebildete Richter am Amtsgericht oder Landgericht, die den Beteiligten durch Vermittlung helfen, ihre Streitigkeit zu lösen. Das Güterichterverfahren schont Zeit, Geld und Nerven – ein Vorteil gerade in Pflichtteilsstreitigkeiten, die komplex und schwierig zu lösen sind.

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Landgericht Konstanz zum Verzug beim Pflichtteil

Schlägt der pflichtteilsberechtigte Erbe aus, um gegenüber dem verbliebenen Erben den Pflichtteil geltend zu machen, muss er nicht die Ausschlagung unaufgefordert nachweisen, um den verbliebenen Erben in Verzug zu setzen. Befindet sich der Erbe hinsichtlich der Auskunft in Verzug, kann der Pflichtteilsberechtigte unmittelbar Stufenklage erheben und ist nicht gehalten, den Erben hinsichtlich des Zahlungsanspruches gesondert in Verzug zu setzen.

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Erbe muss Pflichtteil bar auszahlen

Der Erbe ist verpflichtet, auf seine Gefahr und Kosten den Pflichtteil am Wohnort des Pflichtteilsberechtigten bar auszuzahlen. Dies folgt aus § 270 Abs. 1 BGB. Darauf weist das Amtsgericht Soest in einem Urteil vom 16.12.2013 – 12 C 207/13 – hin.

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