Close-up of a contract signing with hands over documents. Professional business interaction.

Lebensversicherung im Erbfall: Warum der Versicherer trotz Einwänden an die Bezugsberechtigten zahlen darf

Wer erbt, geht oft davon aus, dass die Versicherung die Todesfallleistung „an den Nachlass“ auszahlen müsse. Tatsächlich fließt das Geld bei wirksam eingeräumtem Bezugsrecht direkt an die benannte Person – und zwar grundsätzlich auch dann, wenn Erbinnen oder Erben die Zuwendung für unbegründet halten. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat dies jüngst bekräftigt und zugleich wichtige Leitplanken für Ausnahmen gesetzt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.03.2025, Az. 5 W 32/24).

Happy group of children posing in garden setting, showing togetherness and joy.

„Unsere Kinder“ im gemeinschaftlichen Testament – OLG Düsseldorf stärkt Patchwork-Schlusserben

Werden in einem Ehegattentestament „unsere Kinder“ als Schlusserben eingesetzt, stellt sich in Patchworkfamilien oft die Frage: Sind damit nur die gemeinsamen ehelichen Kinder gemeint – oder auch ein vorehelich geborenes Kind, das im Familienverbund aufgewachsen ist? Das Oberlandesgericht Düsseldorf beantwortet dies im Einzelfall zugunsten des Stiefkindes (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2025, Az. 3 Wx 116/25).

A clear summer sky with bright white cumulus clouds against a vivid blue backdrop.

Wolke statt Unterschrift? – OLG München bestätigt: Ohne Schrift kein wirksames Testament

Handgefertigte Testamente scheitern immer wieder an der Form. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München zeigt es klar: Ein bloßes Zeichen – etwa eine „Wolke“ oder eine Wellenlinie – ersetzt die Unterschrift nicht. Für Patchwork- und Zweitehen ist das besonders heikel, wenn ein gemeinschaftliches Testament gewollt war. Wir erklären, was als Unterschrift gilt, was nicht – und welche Auswege es gibt.

A joyful elderly man and young woman sharing an affectionate embrace indoors.

Randvermerk zur Vaterschaft reicht als Beweis – OLG Hamm erleichtert Pflichtteils-Stufenklagen

In vielen Pflichtteilsprozessen kommt es darauf an, dass die klagende Person „Abkömmling“ ist – ohne diesen Status gibt es weder Auskunft noch Zahlung. Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 21.11.2024, Az. 10 U 28/24) stärkt hier die Beweisführung: Die nachträgliche Eintragung der Vaterschaft per Randvermerk in der Geburtsurkunde genügt grundsätzlich, um die rechtliche Abstammung zu belegen. Für Stufenklagen ist das wegweisend, weil die Auskunftsstufe damit zügig durchsetzbar wird.

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