Erbauseinandersetzung

Wir nehmen Ihre Interessen in der Erbengemeinschaft für Sie wahr. Wir verhandeln für Sie, vertreten Sie bei Teilungsversteigerungen, setzen Ihre Rechte in Zivilprozessen durch und gestalten Erbauseinandersetzungsverträge.

Jetzt anrufen und Erstberatungstermin vereinbaren: 02131/718190

Berufung gegen erbrechtliches Urteil

Oft wenden sich Mandanten an uns, die nach einer Niederlage in der ersten Instanz den Rechtsanwalt wechseln und in Berufung gehen möchten. Wenn wir ein entsprechendes Mandat annehmen, gehen wir so vor:

Grundbuch und Bezugsurkunden einsehen

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Grundbuch Einsicht nehmen. So bestimmt es § 12 Absatz 1 Satz 1 der Grundbuchordnung (GBO).

Nach oben scrollen