Erbauseinandersetzung

Als Mitglied einer Erbengemeinschaft stehen Sie oft vor komplexen Herausforderungen. Wir vertreten Ihre Interessen bei Erbauseinandersetzungen: Wir beraten Sie, verhandeln mit den Miterben, begleiten Teilungsversteigerungen und setzen Ihre Rechte in Zivilprozessen durch. Gerne gestalten wir auch Erbauseinandersetzungsverträge für eine einvernehmliche Lösung.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Grundbuch und Bezugsurkunden einsehen

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Grundbuch Einsicht nehmen. So bestimmt es § 12 Absatz 1 Satz 1 der Grundbuchordnung (GBO).

Voraus des Ehegatten

Stirbt ein Ehegatte, fällt gemeinschaftliches Eigentum hälftig in den Nachlass des überlebenden Ehegatten. Der überlebende Ehegatte ist verpflichtet, sich über diesen Anteil mit den Erben auseinanderzusetzen. Sind sich die Erben nicht einig, erfolgt die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – nach Begleichung der Verbindlichkeiten und Aufteilung aller teilbaren Sachen – durch Versteigerung. Damit der gemeinsame Hausrat nicht unter den Hammer kommt, gibt es den Voraus des Ehegatten gem. § 1932 BGB.

Auslandsbezug im Erbrecht

Viele Menschen bevorzugen einen Wohnsitz außerhalb von Deutschland. Viele kommen aus einem anderen Land nach Deutschland. Doch wie wirkt sich dies auf den zukünftigen Erbfall aus und was gibt es für Möglichkeiten?

BFH: Hat Grundstücksverkäufer Miterbenanteil erlangt, löst dies keine Spekulationsfrist aus

Wer entgeltlich einen Miterbenanteil an einer Erbengemeinschaft erlangt, in deren Gesamthandsvermögen sich Eigentum an einem Grundstück befindet, verwirklicht keine Anschaffung im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem am 11.01.2024 veröffentlichten Urteil vom 26.09.2023 entschieden (Az. IX R 13/22).

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