Erbauseinandersetzung

Sind mehrere Personen Erben geworden, gehört der Nachlass zunächst allen gemeinsam. Kein Miterbe kann allein bestimmen, was mit Konten, Immobilien, Wertpapieren oder persönlichen Gegenständen geschieht. Gerade deshalb entstehen in Erbengemeinschaften schnell Konflikte.

Wir prüfen, welche Rechte Sie in der Erbengemeinschaft haben und welche Schritte sinnvoll sind. Dazu klären wir den Nachlass, die Erbquoten, mögliche Teilungsanordnungen, Vermächtnisse, Ausgleichspflichten, Schulden und frühere Zuwendungen des Erblassers. Wir sagen klar, was rechtlich durchsetzbar ist – und was nicht.

Unser Ziel ist eine geordnete Auseinandersetzung des Nachlasses. Wir verhandeln mit den anderen Miterben, entwerfen tragfähige Lösungen und setzen Ihre Ansprüche durch. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht oder begleiten die notwendigen Schritte, etwa bei einer Immobilie im Nachlass. Wir verfügen über Expertise und Erfahrung in Teilungsversteigerungsverfahren.

Sie sollen nicht in einer blockierten Erbengemeinschaft feststecken. Wir helfen Ihnen, Ihre Position zu klären, den Nachlass zu ordnen und eine faire Verteilung durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Vollmachten über den Tod hinaus helfen bei der Nachlassabwicklung

Vollmachten spielen eine wichtige Rolle in der Nachlassabwicklung. Sie gewährleisten, dass der Nachlass unmittelbar nach dem Tod des Erblassers verwaltet werden kann, ohne dass Erben oder Testamentsvollstrecker zunächst ihre Legitimation nachweisen müssen. Besonders in Situationen, in denen es auf eine schnelle Handlungsfähigkeit ankommt, wie zum Beispiel bei der Verwaltung von Bankkonten oder der Durchführung dringender rechtlicher Schritte, können solche Vollmachten entscheidend sein.

Psychologische Herausforderungen in Erbengemeinschaften – warum Konflikte vorprogrammiert sind

Bei Erbstreitigkeiten prallen nicht nur Rechtspositionen aufeinander, sondern auch tief verwurzelte familiäre Muster. Wer diese psychologischen Hintergründe versteht, kann Konflikte besser einschätzen – und schneller lösen. Der folgende Überblick fasst zentrale Erkenntnisse aus der Verhaltens- und Familienpsychologie zusammen und zeigt, wie wir Sie als Fachkanzlei für Erbrecht dabei unterstützen.

Grundbucheintragung einer Grundschuld aufgrund transmortaler Vollmacht

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat in einem Beschluss vom 6. August 2024 (Az.: 2 W 35/24) eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Eintragung einer Grundschuld aufgrund einer transmortalen Vollmacht betrifft. Diese Entscheidung ist besonders relevant für diejenigen, die sich mit der Nachlassplanung und der Nutzung von Vollmachten über den Tod hinaus beschäftigen.

Der Ankereffekt: Psychologie in erbrechtlichen Verhandlungen

In erbrechtlichen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten spielen psychologische Faktoren oft eine entscheidende Rolle, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Einer der einflussreichsten, aber häufig unterschätzten Effekte ist der sogenannte Ankereffekt. Die Taktik, sich diesen Effekt zunutze zu machen, wird auch als „Ankern“ bzw. „Anchoring“ bezeichnet. Sie kann den Verlauf von Verhandlungen maßgeblich beeinflussen und dabei das Ergebnis zugunsten einer Partei verschieben – oft zum Nachteil der anderen Beteiligten.

Steuerliche Haftung der Erben bei Steuerhinterziehung des Erblassers

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 15. Juni 2024 (Az.: 4 K 2345/21 E) wichtige Klarstellungen zur Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung des Erblassers und den damit verbundenen Pflichten der Erben getroffen. Die Entscheidung zeigt auf, wie eine Steuerhinterziehung durch den Erblasser die Verjährungsfristen beeinflusst und welche Konsequenzen es haben kann, wenn die Erben ihrer Pflicht zur Berichtigung der Steuererklärungen nicht nachkommen.

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