Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Bezugsrecht bei Lebensversicherungen: Kein Bestandteil des Nachlasses

Lebensversicherungen sind eine häufig genutzte Möglichkeit, finanzielle Vorsorge für Angehörige zu treffen. Ein weit verbreiteter Irrtum ist jedoch, dass die Versicherungssumme automatisch in den Nachlass fällt. Tatsächlich gehört sie in den meisten Fällen nicht zum Nachlass, sondern wird direkt an die begünstigte Person ausgezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in seinem Urteil vom 29. November 2024 (Az.: 15 U 2084/22) bestätigt, dass eine Lebensversicherung mit Bezugsrecht nicht zur Erbmasse gehört.

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Verfahrensmängel im Erbscheinsverfahren: Entscheidung des OLG München

Das Oberlandesgericht München hat in einem Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az.: 33 Wx 251/24) die Anforderungen an die Beweisaufnahme im Erbscheinsverfahren präzisiert. Die Entscheidung betont die Bedeutung der Beweisunmittelbarkeit und des rechtlichen Gehörs bei Richterwechseln.

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Erbausschlagung wegen Irrtums anfechten – Wann ist das möglich?

Die Entscheidung, eine Erbschaft auszuschlagen, ist nicht immer endgültig. In bestimmten Fällen kann eine Erbausschlagung nachträglich wegen Irrtums angefochten werden. Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen des OLG Zweibrücken (Az.: 8 W 102/23) und des OLG Frankfurt a. M. (Az.: 21 W 146/23) zeigen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen – und wo die Grenzen liegen.

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Testamentsvollstrecker setzt unwirksames Testament um: Haftung

Darf ein Testamentsvollstrecker handeln, obwohl er von der Unwirksamkeit des Testaments weiß? Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seinem Urteil vom 22. Juli 2024 (Az.: 6 U 49/23) entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker, der trotz Kenntnis oder Kennenmüssens der Testierunfähigkeit des Erblassers das Testament vollzieht, den tatsächlichen Erben haftet.

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