Erbfolge klären

Wir legen Testamente und Erbverträge aus und klären, ob sie unwirksam sind, z.B. wegen Formverstößen, Testierunfähigkeit oder Verstößen gegen Bindungen aus Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten. Wir vertreten Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren.

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Gesetzliche Erbfolge: Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn eine Person verstirbt, ohne in einem Testament oder Erbvertrag Erbeinsetzungen oder Enterbungen verfügt zu haben. In diesem Fall bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wer Erbe wird und zu welchem Anteil. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Verwandte und den Ehepartner des Verstorbenen.

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Gesamtrechtsnachfolge – Was bedeutet das?

Im deutschen Erbrecht ist die Gesamtrechtsnachfolge ein zentraler Begriff. Mit dem Tod einer Person geht ihr gesamtes Vermögen, das heißt alle vererblichen Rechte und Pflichten, automatisch auf die Erben über. Diese Nachfolge erfolgt ohne weitere Übertragungsakte, das Vermögen wird als Ganzes, einschließlich etwaiger Schulden, auf die Erben übertragen. Dies bezeichnet man als „Universalsukzession“.

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Keine Erbunwürdigkeit durch Blankotestament

Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 14. März 2024 (Az.: 24 U 152/22) wichtige Aspekte zur Erbunwürdigkeit und aufgrund von im Erbscheinsverfahren zugrunde gelegten Testamenten behandelt. In dem Fall ging es um die Frage, ob die Beklagte, die von den Klägern der Fälschung eines Testaments beschuldigt wurde, erbunwürdig ist und damit vom Erbe ausgeschlossen werden kann. Diese Entscheidung betont die hohen Anforderungen an den Nachweis der Erbunwürdigkeit und die Beweislast der Kläger.

Vollmachten im Erbfall einsetzen: Was Sie wissen sollten

Die Nachlassabwicklung ist ein zentraler Aspekt des Erbrechts, der oft mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Herausforderungen verbunden ist. Eine Möglichkeit, diese Herausforderungen zu meistern, besteht in der Erteilung von Vollmachten, die über den Tod hinaus wirken. Solche trans- und postmortalen Vollmachten bieten sowohl Chancen als auch Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Erbunwürdigkeit: Wann liegt sie vor?

Die Erbunwürdigkeit ist eine besondere Regelung im Erbrecht, die es ermöglicht, einen Erben vom Erbe auszuschließen, wenn dieser bestimmte schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erblasser begangen hat. Die Erbunwürdigkeit ist in § 2339 BGB geregelt und ergänzt andere Maßnahmen, wie die Enterbung (§ 1938 BGB), die Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB) und die Anfechtung letztwilliger Verfügungen (§§ 2078 ff. BGB).

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