Erbrechtliche Ansprüche

Ob Pflichtteil, Vermächtnis, beeinträchtigende Schenkung oder Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstrecker und Erben – wir unterstützen Sie bei allen erbrechtlichen Ansprüchen. Dazu zählen auch Fragen rund um Vollmachten, die Nachlassabwicklung und sämtliche damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Aspekte.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Three People Sitting Beside Table

Wie ist der Ablauf beim Nachlassverzeichnis?

Bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses ist besondere Sorgfalt geboten – schließlich hängt davon der Anspruch der Pflichtteilsberechtigten ab. Wie läuft die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses genau ab? Wer trägt die Kosten, und was ist zu tun, wenn ein Pflichtteilsberechtigter Einsicht in das Verzeichnis verlangt? Hier erfahren Sie, wie die Rechte und Pflichten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten geregelt sind.

Welche lebzeitigen Zuwendungen gehören ins Nachlassverzeichnis?

Im Nachlassverzeichnis sind die lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers anzugeben, darunter auch Zuwendungen des Erblassers an den Erben oder den Pflichtteilsberechtigten. Anzugeben sind alle unentgeltlichen Zuwendungen, beispielsweise Schenkungen, ehebedingte Zuwendungen und Ausstattungen.

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Was gehört zum Nachlassvermögen?

Zum Nachlassvermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gehören. Dies umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Werte sowie Rechte und Verpflichtungen.

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