Was gehört zum Nachlassvermögen?

Tobias Goldkamp

Veröffentlicht am 28. Januar 2022 von Tobias Goldkamp

Themen: Erbrechtliche Ansprüche

Zum Vermögen gehören alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, national und international, beispielsweise

  • Rechte an Grundstücken (Eigentumswohnung, Hausgrundstück),
  • Gesellschaftsbeteiligungen, Unternehmen und Erwerbsgeschäfte,
  • Konten, Inhalt von Bankschließfächern, Bargeld, Wertpapiere,
  • Bitcoins und andere digitale Werte,
  • Kunstgegenstände, Antiquitäten, Schmuck, Ehering,
  • Smartphone, Tablet, Werkzeug, Geräte, Hausrat,
  • Forderungen aus Darlehens-, Miet-, Pacht- und Kaufverträgen; Hypotheken-, Grund- und Rentenschuld-, Bürgschaftsforderungen, Bausparversicherungen,
  • Steuererstattungsansprüche,
  • Kraftfahrzeuge, Fahrräder und E-Bikes, Boote, Wohnwagen,
  • Anteil an einer anderen Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche aus einem anderen Erbfall,
  • Verlags-, Patent- und Urheberrechte.
Tobias Goldkamp

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131-718190

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