Zum Vermögen gehören alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, national und international, beispielsweise
- Rechte an Grundstücken (Eigentumswohnung, Hausgrundstück),
- Gesellschaftsbeteiligungen, Unternehmen und Erwerbsgeschäfte,
- Konten, Inhalt von Bankschließfächern, Bargeld, Wertpapiere,
- Bitcoins und andere digitale Werte,
- Kunstgegenstände, Antiquitäten, Schmuck, Ehering,
- Smartphone, Tablet, Werkzeug, Geräte, Hausrat,
- Forderungen aus Darlehens-, Miet-, Pacht- und Kaufverträgen; Hypotheken-, Grund- und Rentenschuld-, Bürgschaftsforderungen, Bausparversicherungen,
- Steuererstattungsansprüche,
- Kraftfahrzeuge, Fahrräder und E-Bikes, Boote, Wohnwagen,
- Anteil an einer anderen Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche aus einem anderen Erbfall,
- Verlags-, Patent- und Urheberrechte.