Bin ich pflichtteilsberechtigt?
Anspruch auf den Pflichtteil haben

Ob Pflichtteil, Vermächtnis, beeinträchtigende Schenkung oder Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstrecker und Erben – wir unterstützen Sie bei allen erbrechtlichen Ansprüchen. Dazu zählen auch Fragen rund um Vollmachten, die Nachlassabwicklung und sämtliche damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Aspekte.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Pflichtteilsansprüche entstehen erst mit dem Tod des Erblassers. Zu seinen Lebzeiten haben Pflichtteilsberechtigte noch keine Ansprüche.
Wer von der Erbschaft ausgeschlossen wird, kann eine Entschädigung in Geld verlangen.