Ehefrau enterbt = höhere Pflichtteilsquote für die Kinder
Daniel und Sabine sind verheiratet. Sie haben keinen Ehevertrag geschlossen, leben also im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Daniel und Sabine sind verheiratet. Sie haben keinen Ehevertrag geschlossen, leben also im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Immer wieder stellen Pflichtteilsberechtigte die Frage, ob sie vom Erben verlangen können, das vorgelegte Nachlassverzeichnis noch einmal zu ergänzen oder zu berichtigen. Ein solcher Anspruch besteht nur in bestimmten Konstellationen.
Nach dem später versterbenden Elternteil kann der Pflichtteil viermal so hoch sein wie nach dem zuerst versterbenden Elternteil.
In manchen Testamenten findet sich eine Pflichtteilsstrafklausel, nach der das Kind den Pflichtteil nach dem länger lebenden Elternteil verliert, wenn es nach dem zuerst verstorbenen Elternteil den Pflichtteil beansprucht. Doch die Klausel greift nicht in allen Fällen, und oft kann es sinnvoll sein, den Pflichtteil trotz der Klausel geltend zu machen.