Pflichtteil: Drohung als Entziehungsgrund?
Die Pflichtteilsentziehung gehört zu den drastischsten Maßnahmen im Erbrecht. Doch wann ist sie rechtlich zulässig? Das Landgericht München I hat in seinem Urteil vom 24. Juli 2024 (Az.: 3 O 3026/24) entschieden, dass eine bloße verbale Drohung nicht ausreicht, um einen Pflichtteilsberechtigten wirksam zu enterben – selbst wenn es sich um eine Todesdrohung handelt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass an eine Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Abs. 1 BGB hohe Anforderungen gestellt werden.