Testament

Crop woman filling calendar for month

Verjährungsfristen im Erbrecht

Wie alle Ansprüche unterliegen auch erbrechtliche Ansprüche der Verjährung. Ein verjährter Anspruch besteht zwar weiter. Jedoch ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB).

Ausschlagungsfrist und Anfechtungsfristen im Erbrecht

Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt in der Regel sechs Wochen und beginnt mit der Kenntnis des Erben von dem Anfall und dem Grund der Berufung (§§ 1944, 1946 BGB). Ist der Erbe durch eine Verfügung von Todes wegen berufen (Testament oder Erbvertrag), beginnt die Frist frühestens mit der Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht, d.h. in der Regel mit Erhalt der Eröffnungsniederschrift nebst der eröffneten Verfügung. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hielt sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland auf, beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Monate.

Pflichtteilsberechtigter kann Grundbucheinsicht nehmen

Dem Pflichtteilsberechtigten steht Einsicht in das Grundbuch zu, wenn der Erblasser Eigentümer des betreffenden Grundstücks war. Dies bekräftigte das OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 12.08.2020 – 3 W 121/19.

Nach oben scrollen