Keine Erbunwürdigkeit durch Blankotestament
Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 14. März 2024 (Az.: 24 U 152/22) wichtige Aspekte zur Erbunwürdigkeit und aufgrund von im Erbscheinsverfahren zugrunde gelegten Testamenten behandelt. In dem Fall ging es um die Frage, ob die Beklagte, die von den Klägern der Fälschung eines Testaments beschuldigt wurde, erbunwürdig ist und damit vom Erbe ausgeschlossen werden kann. Diese Entscheidung betont die hohen Anforderungen an den Nachweis der Erbunwürdigkeit und die Beweislast der Kläger.