Begriffe wie Vorerbe und Nacherbe klingen eindeutig – sind es aber nicht immer. Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 10. Juni 2024, Az. 19 W 28/24) hat ein gemeinschaftliches Ehegattentestament anders ausgelegt, als es der Wortlaut vermuten ließ: Die Ehefrau wurde Alleinerbin, die Enkel erhielten nur vermächtnisweise Ansprüche. Entscheidend war der wirkliche Wille der Erblasser, den ein späterer „Auslegungsvertrag“ stützte.

Worum ging es?
- Im Testament hatten die Eheleute das Grundstück ausdrücklich „dem Nacherben“ (der Tochter und den Enkelkindern) zugewiesen.
- Das Nachlassgericht nahm eine befreite Vor- und Nacherbschaft an; die Ehefrau sollte nur noch bezüglich eines Bruchteils Erbin sein.
- Die Witwe legte Beschwerde ein – und schloss mit Tochter und Enkeln einen Auslegungsvertrag, der sie als Alleinerbin bestätigte.
So entschied das Kammergericht
1. Maßgeblich ist der wirkliche Wille – nicht der Wortlaut
Die Richter betonen: „Bei der Testamentsauslegung ist vor allem der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks festzuhalten.“
2. Fachbegriffe werden oft falsch eingesetzt
Gerade die Begriffe „Vor- und Nacherbschaft“ würden laut Gericht „oftmals auch von den Notaren unrichtig angewendet und verfehlen so den Willen des Erblassers.“
3. Auslegungsvertrag als starkes Indiz
Da sich sämtliche Beteiligte nachträglich auf eine Alleinerbschaft der Ehefrau verständigt hatten, wertete das Gericht diesen Vertrag als „starkes Indiz“ für den ursprünglichen gemeinsamen Willen.
Praxistipps für Testierende und Erben
- Klare Begriffswahl: Wer einen Gegenstand erst nach dem Tod des Ehepartners weitergeben will, sollte dies ausdrücklich als Vermächtnis mit aufschiebender Bedingung formulieren.
- Auslegungsvertrag: Kommt es später zu Unklarheiten, können alle Betroffenen gemeinsam eine verbindliche Auslegung vereinbaren und damit eine langwierige Erbscheinstreitigkeit vermeiden.
- Expertenrat: Fachanwälte und Notare prüfen, ob gewünschte Zuweisungen rechtstechnisch umsetzbar sind – und vermeiden so missverständliche Klauseln.
Wie wir Sie unterstützen
- Testaments-Check: Wir analysieren Formulierungen auf versteckte Risiken und passen sie an den wirklichen Willen an.
- Streitbeilegung: Bei unklaren Regelungen moderieren wir Auslegungsverträge oder vertreten Ihre Position vor Gericht.
- Gestaltung: Wir entwerfen Testamente, die verständlich sind – und gerichtlicher Nachbesserung nicht bedürfen.
Fazit
Selbst detaillierte Testamente enthalten Fallstricke, wenn juristische Fachbegriffe unpräzise genutzt werden. Das Kammergericht zeigt: Entscheidend ist nicht, welches Wort benutzt wurde, sondern was die Erblasser wirklich wollten. Sichern Sie Ihren letzten Willen ab – wir helfen Ihnen dabei.


