Verspäteter Schenkungs­widerruf: OLG Köln sichert den Hof für die Erben

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 27. Juni 2025 von Tobias Goldkamp

Mit Urteil vom 29.02.2024 (OLG Köln, Az. 24 U 136/20) hat das Gericht entschieden, dass ein Vater, der den Widerruf einer Hof-Schenkung erst neun Jahre nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist erklärt, das Eigentum ungerechtfertigt erlangt hat und es an die Erben seines verstorbenen Sohnes zurückübertragen muss.

Der Sachverhalt in Kürze

2008 übertrug der Vater seinem Sohn per notariellen Vertrag einen landwirtschaftlichen Betrieb. Vereinbart war: Erfüllt der Sohn nicht binnen eines Jahres bestimmte familien- und erb­rechtliche Sicherungen (etwa Ehevertrag, Testament), darf der Vater die Schenkung widerrufen.

Der Sohn unternahm nichts und verstarb 2018. Erst danach widerrief der Vater, ließ sich erneut als Eigentümer eintragen und verweigerte die Rückgabe an Witwe und Enkel. Das Landgericht Bonn hielt den Widerruf zunächst für wirksam – das OLG Köln hob dieses Urteil auf.

Warum scheiterte der Widerruf?

Vertragliche Ausschlussfrist

  • Der Notarvertrag sah eine ausdrückliche Ein-Jahres-Frist ab Kenntnis der Pflichtverletzung vor.
  • Der Vater wusste spätestens Ende 2009, dass der Sohn keine Sicherungs­regelungen getroffen hatte.
  • Die Frist endete deshalb Ende 2010; der Widerruf im Dezember 2018 war verspätet.

Rechtsfolge der Verspätung

  • Das Rückforderungsrecht erlosch endgültig.
  • Die erneute Grundbuch­eintragung des Vaters geschah ohne Rechtsgrund und löste einen Bereicherungs­anspruch der Erben gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB aus.

Grundlagen des Schenkungs­widerrufs

Gesetzliche Regel (§ 530 BGB)

  • Widerruf wegen „groben Undanks“
  • Einjährige Frist ab Kenntnis des Widerrufs­grundes

Vertragliche Rückforderungs­klauseln

  • Können zusätzliche Gründe und eigene Fristen regeln.
  • Solche Fristen sind Ausschlussfristen; wer sie verpasst, verliert das Recht unwiderruflich.

Lehren für Schenker und Beschenkte

Für Schenker

  • Fristen und Auflagen klar formulieren und deren Ablauf überwachen.
  • Wird eine Auflage verletzt, den Widerruf rechtzeitig, spätestens binnen eines Jahres erklären.

Für Beschenkte

  • Vertragliche Pflichten (z. B. Absicherung des Hofs in der Familie) fristgerecht erfüllen und belegen.
  • Nachweise schriftlich festhalten, um späteren Streit zu vermeiden.

Typische Fallstricke bei Hof- und Immobilien­übertragungen

  1. Unklare Ausschlussfristen – fehlende Kalendertage begünstigen späteren Streit.
  2. Kein Wertausgleich beim Widerruf – führt zu heftigen Vermögens­verschiebungen.
  3. Weite Vollmachten – ermöglichen dem Schenker, sich selbst wieder einzutragen, auch wenn das Widerrufs­recht erloschen ist.

Wie wir Ihnen helfen

  • Vertrags-Check: Wir prüfen bestehende Übergabe- und Schenkungs­verträge auf Fristen, Pflichten und Risiken.
  • Gestaltung: Wir entwerfen wasserdichte Rückforderungs- und Sicherungs­klauseln, die rechtlich durchsetzbar sind.
  • Prozessvertretung: Ob Sie widerrufen möchten oder einen verspäteten Widerruf abwehren müssen – wir vertreten Ihre Interessen bundesweit.

Nächster Schritt

Planen Sie eine Hof- oder Immobilien­übertragung – oder gibt es Streit um einen verspäteten Schenkungs­widerruf? Kontaktieren Sie uns. Als Fachkanzlei für Erbrecht sorgen wir dafür, dass Ihr Vermögen rechtssicher übertragen wird und dort bleibt, wo Sie es wünschen.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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