Mit Urteil vom 29.02.2024 (OLG Köln, Az. 24 U 136/20) hat das Gericht entschieden, dass ein Vater, der den Widerruf einer Hof-Schenkung erst neun Jahre nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist erklärt, das Eigentum ungerechtfertigt erlangt hat und es an die Erben seines verstorbenen Sohnes zurückübertragen muss.

Der Sachverhalt in Kürze
2008 übertrug der Vater seinem Sohn per notariellen Vertrag einen landwirtschaftlichen Betrieb. Vereinbart war: Erfüllt der Sohn nicht binnen eines Jahres bestimmte familien- und erbrechtliche Sicherungen (etwa Ehevertrag, Testament), darf der Vater die Schenkung widerrufen.
Der Sohn unternahm nichts und verstarb 2018. Erst danach widerrief der Vater, ließ sich erneut als Eigentümer eintragen und verweigerte die Rückgabe an Witwe und Enkel. Das Landgericht Bonn hielt den Widerruf zunächst für wirksam – das OLG Köln hob dieses Urteil auf.
Warum scheiterte der Widerruf?
Vertragliche Ausschlussfrist
- Der Notarvertrag sah eine ausdrückliche Ein-Jahres-Frist ab Kenntnis der Pflichtverletzung vor.
- Der Vater wusste spätestens Ende 2009, dass der Sohn keine Sicherungsregelungen getroffen hatte.
- Die Frist endete deshalb Ende 2010; der Widerruf im Dezember 2018 war verspätet.
Rechtsfolge der Verspätung
- Das Rückforderungsrecht erlosch endgültig.
- Die erneute Grundbucheintragung des Vaters geschah ohne Rechtsgrund und löste einen Bereicherungsanspruch der Erben gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB aus.
Grundlagen des Schenkungswiderrufs
Gesetzliche Regel (§ 530 BGB)
- Widerruf wegen „groben Undanks“
- Einjährige Frist ab Kenntnis des Widerrufsgrundes
Vertragliche Rückforderungsklauseln
- Können zusätzliche Gründe und eigene Fristen regeln.
- Solche Fristen sind Ausschlussfristen; wer sie verpasst, verliert das Recht unwiderruflich.
Lehren für Schenker und Beschenkte
Für Schenker
- Fristen und Auflagen klar formulieren und deren Ablauf überwachen.
- Wird eine Auflage verletzt, den Widerruf rechtzeitig, spätestens binnen eines Jahres erklären.
Für Beschenkte
- Vertragliche Pflichten (z. B. Absicherung des Hofs in der Familie) fristgerecht erfüllen und belegen.
- Nachweise schriftlich festhalten, um späteren Streit zu vermeiden.
Typische Fallstricke bei Hof- und Immobilienübertragungen
- Unklare Ausschlussfristen – fehlende Kalendertage begünstigen späteren Streit.
- Kein Wertausgleich beim Widerruf – führt zu heftigen Vermögensverschiebungen.
- Weite Vollmachten – ermöglichen dem Schenker, sich selbst wieder einzutragen, auch wenn das Widerrufsrecht erloschen ist.
Wie wir Ihnen helfen
- Vertrags-Check: Wir prüfen bestehende Übergabe- und Schenkungsverträge auf Fristen, Pflichten und Risiken.
- Gestaltung: Wir entwerfen wasserdichte Rückforderungs- und Sicherungsklauseln, die rechtlich durchsetzbar sind.
- Prozessvertretung: Ob Sie widerrufen möchten oder einen verspäteten Widerruf abwehren müssen – wir vertreten Ihre Interessen bundesweit.
Nächster Schritt
Planen Sie eine Hof- oder Immobilienübertragung – oder gibt es Streit um einen verspäteten Schenkungswiderruf? Kontaktieren Sie uns. Als Fachkanzlei für Erbrecht sorgen wir dafür, dass Ihr Vermögen rechtssicher übertragen wird und dort bleibt, wo Sie es wünschen.