OLG Braunschweig: Zuwendung einer Immobilie ist nicht automatisch eine Erbeinsetzung
Das Oberlandesgericht Braunschweig (Urteil vom 3. November 2025, Az. 10 U 81/25) hat entschieden, dass die Zuwendung eines wesentlichen Nachlassgegenstands – hier einer wertvollen Gewerbeimmobilie – allein noch keine Erbeinsetzung begründet. Maßgeblich ist, ob der Erblasser wollte, dass der Bedachte die Nachlassverbindlichkeiten übernimmt und die wirtschaftliche Stellung des Erblassers fortsetzt. Fehlt ein solcher Wille, handelt es sich regelmäßig um ein Vermächtnis – selbst wenn der Gegenstand den Großteil des Nachlasses ausmacht.





