OLG Saarbrücken: Hemmung der Ausschlagungsfrist bei verspäteter Einreichung der notariellen Erklärung durch den Notar

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat in seinem Beschluss vom 21. August 2024 (Az. 5 W 46/24) eine wichtige Entscheidung zur Hemmung der Ausschlagungsfrist bei Erbfällen getroffen. Diese kann durch höhere Gewalt gehemmt werden, wenn die verspätete Einreichung der Ausschlagungserklärung auf ein Verschulden des Notars zurückzuführen ist, der die Erklärung beurkundet und sich verpflichtet hat, diese fristgerecht beim Nachlassgericht einzureichen.

Streichungen im Testament: Sind sie wirksam?

Die Frage der Wirksamkeit von Streichungen in einem Testament stellt sich in der erbrechtlichen Praxis häufig. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Beschluss vom 13. Oktober 2023 (Az. 33 Wx 73/23) wichtige Grundsätze aufgestellt, wie solche Streichungen zu bewerten sind. Diese Entscheidung beleuchtet insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen und die Beweisanforderungen, die erfüllt sein müssen, damit Streichungen als Ausdruck des Widerrufswillens des Erblassers gelten können.

OLG München zur Enterbung für den Fall der Eheschließung mit einer bestimmten Person

Der 33. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat am 23. September 2024 einen wichtigen Beschluss im Erbrecht gefasst (Az. 33 Wx 325/23), der die Grenzen der Testierfreiheit und die Frage der Sittenwidrigkeit von Enterbungsklauseln in Testamenten thematisiert. Konkret ging es um die Enterbung eines Sohnes des Erblassers für den Fall, dass dieser eine bestimmte Person heiratet.

Wie läuft eine mündliche Verhandlung ab?

Die mündliche Verhandlung ist ein zentrales Element des Zivilprozesses. Nachdem die Parteien vorher in Schriftsätzen zum Sachverhalt vorgetragen und Beweise angeboten haben, äußert sich das Gericht oft erst in der Verhandlung. In diesem Artikel erfahren Sie, was bei einer mündlichen Verhandlung im Zivilprozess zu beachten ist.

Zuwendungsverzicht eines Stiefkinds: Keine automatische Erstreckung auf Abkömmlinge

In einer wichtigen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle klargestellt, dass der Zuwendungsverzicht eines Stiefkinds des Erblassers sich nicht automatisch auf dessen Abkömmlinge erstreckt. Der Beschluss vom 17. April 2023, Az. 6 W 37/23, beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grenzen der Erstreckung eines Zuwendungsverzichts auf die Abkömmlinge der verzichtenden Person.

Nach oben scrollen