A sleek, modern high-rise building with a glass facade and multiple balconies, showcasing urban architecture.

Vermächtnis behalten trotz Nachlassinsolvenz?

Wenn ein Nachlass überschuldet ist, können Erben in eine rechtliche Zwickmühle geraten. Dürfen sie testamentarisch angeordnete Vermächtnisse noch erfüllen, oder droht später die Rückforderung durch den Insolvenzverwalter? Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 21. November 2024 (Az.: 12 U 14/24) klargestellt, dass die Erfüllung eines Vermächtnisses keine unentgeltliche Leistung im Sinne der Insolvenzordnung ist und daher nicht angefochten werden kann.

Two colleagues engaged in a brainstorming session at a contemporary office workspace.

Zwangsgeld zur Erzwingung einer Auskunftspflicht: Entscheidung des OLG Saarbrücken

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2024 (Az.: 5 W 77/24) die Anforderungen an die Auskunftspflicht von Personen präzisiert, die nach einem Erbfall in das Nachlassgeschehen eingebunden sind. Die Entscheidung betont die umfassenden Verpflichtungen zur Offenlegung und die Möglichkeit der Erzwingung mittels Zwangsgeld.

Artistic close-up of piano keys with soft lighting and selective focus. Perfect for music lovers.

50 Jahre The Köln Concert (24.01.1975) – Ein Erbe von unschätzbarem Wert

Am 24. Januar 1975 betrat Keith Jarrett die Bühne der Kölner Oper und spielte ein Konzert, das Jazzgeschichte schreiben sollte. Ohne Partitur, ohne feste Struktur, nur mit seiner Improvisationskunst schuf er eine Musik, die Generationen berührt hat. The Köln Concert wurde nicht nur zur meistverkauften Jazz-Soloplatte aller Zeiten, sondern auch zur meistverkauften Klavier-Soloplatte überhaupt. 50 Jahre später bleibt dieses Meisterwerk ein einzigartiges kulturelles Erbe – eines, das in vielen Nachlässen zu finden ist.

A couple enjoys a serene moment together during a sunset in Gia Lai, Vietnam.

Bindungswirkung im gemeinschaftlichen Testament: Entscheidung des OLG Karlsruhe

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2024 (Az.: 14 W 87/24) aufgezeigt, dass die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments aus einer früheren Ehe auch nach einer Wiederverheiratung fortbestehen kann. Dies hat erhebliche Konsequenzen für spätere Verfügungen von Todes wegen.

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