Erbauseinandersetzung

Sind mehrere Personen Erben geworden, gehört der Nachlass zunächst allen gemeinsam. Kein Miterbe kann allein bestimmen, was mit Konten, Immobilien, Wertpapieren oder persönlichen Gegenständen geschieht. Gerade deshalb entstehen in Erbengemeinschaften schnell Konflikte.
Wir prüfen, welche Rechte Sie in der Erbengemeinschaft haben und welche Schritte sinnvoll sind. Dazu klären wir den Nachlass, die Erbquoten, mögliche Teilungsanordnungen, Vermächtnisse, Ausgleichspflichten, Schulden und frühere Zuwendungen des Erblassers. Wir sagen klar, was rechtlich durchsetzbar ist – und was nicht.
Unser Ziel ist eine geordnete Auseinandersetzung des Nachlasses. Wir verhandeln mit den anderen Miterben, entwerfen tragfähige Lösungen und setzen Ihre Ansprüche durch. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht oder begleiten die notwendigen Schritte, etwa bei einer Immobilie im Nachlass. Wir verfügen über Expertise und Erfahrung in Teilungsversteigerungsverfahren.
Sie sollen nicht in einer blockierten Erbengemeinschaft feststecken. Wir helfen Ihnen, Ihre Position zu klären, den Nachlass zu ordnen und eine faire Verteilung durchzusetzen.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Vollmachten spielen eine zentrale Rolle in der Nachlassverwaltung und Vermögensplanung. Doch was geschieht mit einer Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers? Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat in seinem Beschluss vom 26. Juni 2023 (Az.: 10 Wx 11/23) klargestellt, dass eine Vollmacht grundsätzlich über den Tod hinaus gilt, sofern nichts anderes geregelt ist. Eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht wird transmortale Vollmacht genannt.
Die Rheinische Post von heute (01.02.2025) und RP-Online berichten über neun Zwangsversteigerungen, die derzeit in Düsseldorf stattfinden. Drei davon haben wir beantragt. Aber warum beantragen wir als Fachanwälte für Erbrecht solche Versteigerungen? Es handelt sich um sogenannte Teilungsversteigerungen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2024 (Az.: 5 W 77/24) die Anforderungen an die Auskunftspflicht von Personen präzisiert, die nach einem Erbfall in das Nachlassgeschehen eingebunden sind. Die Entscheidung betont die umfassenden Verpflichtungen zur Offenlegung und die Möglichkeit der Erzwingung mittels Zwangsgeld.
Am 24. Januar 1975 betrat Keith Jarrett die Bühne der Kölner Oper und spielte ein Konzert, das Jazzgeschichte schreiben sollte. Ohne Partitur, ohne feste Struktur, nur mit seiner Improvisationskunst schuf er eine Musik, die Generationen berührt hat. The Köln Concert wurde nicht nur zur meistverkauften Jazz-Soloplatte aller Zeiten, sondern auch zur meistverkauften Klavier-Soloplatte überhaupt. 50 Jahre später bleibt dieses Meisterwerk ein einzigartiges kulturelles Erbe – eines, das in vielen Nachlässen zu finden ist.
In seinem Urteil vom 7. November 2024 (Az.: III ZR 79/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) hervorgehoben, dass bei der Beweiswürdigung sämtliche Indizien in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind. Eine isolierte Prüfung einzelner Indizien ohne Berücksichtigung ihres Zusammenspiels ist unzulässig und führt zu einer rechtsfehlerhaften Würdigung.