Was gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten?
Zu den Nachlassverbindlichkeiten (Passiva) gehören die Erblasserschulden und Erbfallschulden.
Zu den Nachlassverbindlichkeiten (Passiva) gehören die Erblasserschulden und Erbfallschulden.
Zum Nachlassvermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gehören. Dies umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Werte sowie Rechte und Verpflichtungen.
Dem Pflichtteilsberechtigten steht Einsicht in das Grundbuch zu, wenn der Erblasser Eigentümer des betreffenden Grundstücks war. Dies bekräftigte das OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 12.08.2020 – 3 W 121/19.
Nach dem später versterbenden Elternteil kann der Pflichtteil viermal so hoch sein wie nach dem zuerst versterbenden Elternteil.