Erbfall

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Was gehört zum Nachlassvermögen?

Zum Nachlassvermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gehören. Dies umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Werte sowie Rechte und Verpflichtungen.

Pflichtteilsberechtigter kann Grundbucheinsicht nehmen

Dem Pflichtteilsberechtigten steht Einsicht in das Grundbuch zu, wenn der Erblasser Eigentümer des betreffenden Grundstücks war. Dies bekräftigte das OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 12.08.2020 – 3 W 121/19.

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