Verspäteter Schenkungswiderruf: OLG Köln sichert den Hof für die Erben
Mit Urteil vom 29.02.2024 (OLG Köln, Az. 24 U 136/20) hat das Gericht entschieden, dass ein Vater, der den Widerruf einer Hof-Schenkung erst neun Jahre nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist erklärt, das Eigentum ungerechtfertigt erlangt hat und es an die Erben seines verstorbenen Sohnes zurückübertragen muss.






