Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Testamentsauslegung: Wenn „Vor- und Nacherbschaft“ doch ein Vermächtnis sein soll

Begriffe wie Vorerbe und Nacherbe klingen eindeutig – sind es aber nicht immer. Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 10. Juni 2024, Az. 19 W 28/24) hat ein gemeinschaftliches Ehegattentestament anders ausgelegt, als es der Wortlaut vermuten ließ: Die Ehefrau wurde Alleinerbin, die Enkel erhielten nur vermächtnisweise Ansprüche. Entscheidend war der wirkliche Wille der Erblasser, den ein späterer „Auslegungsvertrag“ stützte.

Ausländisches Testament – in Deutschland wirksam?

Ein in Serbien errichtetes Testament, maschinenschriftlich verfasst und von zwei Zeugen unterschrieben – keine Spur von deutscher Handschriftlichkeit. Trotzdem erkannte das Kammergericht Berlin diese Verfügung als wirksam an. Der Grund: Ein Testament kann hierzulande gelten, obwohl es die deutschen Formvorschriften nicht erfüllt. Was bedeutet das für deutsch-ausländische Nachlassfälle?

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Testierfähigkeit bei Demenz – Was passiert mit dem Testament des Erblassers?

Die Frage der Testierfähigkeit eines Erblassers stellt sich besonders dann, wenn dieser an Demenz erkrankt ist. Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts Berlin zeigt, wie in solchen Fällen die Gültigkeit eines Testaments geprüft wird (KG, Beschluss vom 25.07.2024, Az. 19 W 76/23). Was passiert, wenn ein Erblasser an Demenz leidet, aber ein Testament verfasst? Und wann ist ein Testament wegen Testierunfähigkeit unwirksam?

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Vermächtnis zugunsten des behandelnden Arztes – der BGH kippt das pauschale „Nein“

Darf ein Patient seinem langjährigen Hausarzt per Vermächtnis ein Grundstück hinterlassen, als Dank für ärztliche Betreuung und zusätzliche Hilfsdienste? Das Oberlandesgericht Hamm (Hinweisbeschluss vom 28. Mai 2024, Az. 10 U 14/24) sagt: Nein. Eine so große Zuwendung verstößt gegen das ärztliche Berufsrecht – das Vermächtnis ist nichtig.

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