Testamentsauslegung: Wenn „Vor- und Nacherbschaft“ doch ein Vermächtnis sein soll
Begriffe wie Vorerbe und Nacherbe klingen eindeutig – sind es aber nicht immer. Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 10. Juni 2024, Az. 19 W 28/24) hat ein gemeinschaftliches Ehegattentestament anders ausgelegt, als es der Wortlaut vermuten ließ: Die Ehefrau wurde Alleinerbin, die Enkel erhielten nur vermächtnisweise Ansprüche. Entscheidend war der wirkliche Wille der Erblasser, den ein späterer „Auslegungsvertrag“ stützte.






