Zwangsgeld zur Erzwingung einer Auskunftspflicht: Entscheidung des OLG Saarbrücken
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2024 (Az.: 5 W 77/24) die Anforderungen an die Auskunftspflicht von Personen präzisiert, die nach einem Erbfall in das Nachlassgeschehen eingebunden sind. Die Entscheidung betont die umfassenden Verpflichtungen zur Offenlegung und die Möglichkeit der Erzwingung mittels Zwangsgeld.