Erbrechtliche Ansprüche

Wir unterstützen Sie bei erbrechtlichen Ansprüchen, z.B., wenn es um den Pflichtteil geht, eine beeinträchtigende Schenkung, ein Vermächtnis, das Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben, die Nachlassabwicklung oder um Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vollmacht.

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Wann hat eine Berufung Aussicht auf Erfolg?

Wenn das erstinstanzliche Urteil anders ausgefallen ist als erhofft, stellt sich die Frage, ob eine Berufung sinnvoll ist. Die Berufung kann nur Erfolg haben, wenn einer der im Gesetz genannten Berufungsgründe vorliegt: die fehlerhafte Rechtsanwendung, unrichtige Tatsachenfeststellungen oder neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel. Nachfolgend werden die relevanten Gründe näher erläutert, um Ihnen eine Vorstellung zu vermitteln, wann eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat.

OLG Brandenburg: Rückübertragungsanspruch an Grundstück ist vererblich

In einer wichtigen Entscheidung zur Vererblichkeit vertraglicher Ansprüche hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg im April 2024 einen Fall entschieden, in dem es um die Rückübertragung eines Grundstücks ging (Urteil vom 18. April 2024 – 5 U 188/22). Der Erblasser hatte in einem Grundstücksüberlassungsvertrag einen Rückübertragungsanspruch vereinbart. Das Gericht entschied, dass dieser Rückübertragungsanspruch nicht höchstpersönlich war und somit auf die Erben übergeht.

Erbschaftsteuer sparen mit dem Supervermächtnis

Das Supervermächtnis ist ein erbschaftsrechtliches Instrument, das im Rahmen der Nachfolgeplanung eine flexible und steueroptimierte Verteilung des Vermögens ermöglicht. Es kombiniert die zivilrechtlichen Vorteile des Berliner Testaments mit der steuerlichen Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung. Im Folgenden wird erläutert, wie das Supervermächtnis funktioniert, welche zivilrechtlichen und steuerlichen Aspekte dabei zu beachten sind und welche Vorteile es insbesondere für Ehepaare bietet, die ein Berliner Testament errichten.

OLG München zur Anfechtung eines Testaments wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

In einem erbrechtlichen Streit entschied das Oberlandesgericht (OLG) München über die Anfechtung eines Testaments wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2079 BGB (Beschluss vom 19. September 2024 – 33 W 1507/24). Der Beschluss zeigt, wie streng die Gerichte die Überprüfung der Erbverfügung eines Erblassers handhaben, insbesondere wenn nachträglich ein Pflichtteilsberechtigter, wie ein Kind, auftaucht, der zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht bekannt war.

Wie wirken sich Schenkungen auf den Pflichtteil aus?

Die Pflichtteilsergänzung ist ein wichtiger Mechanismus im Erbrecht, der sicherstellt, dass Pflichtteilsberechtigte auch dann ihren Anspruch erhalten, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt hat. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Pflichtteilsergänzungsanspruch funktioniert und welche Schenkungen berücksichtigt werden.

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