Erbrechtliche Ansprüche

Nach einem Erbfall stehen oft Ansprüche im Raum. Ein Pflichtteil wurde nicht gezahlt. Ein Vermächtnis bleibt unerfüllt. Ein Erbe gibt keine Auskunft. Ein Miterbe hat Geld erhalten, eine Immobilie genutzt oder Nachlassgegenstände an sich genommen. Oder es herrscht Streit zwischen Erbe und Testamentsvollstrecker. Für Betroffene ist dann schwer zu erkennen, welche Rechte bestehen und wie sie durchgesetzt werden können.
Wir prüfen, welche erbrechtlichen Ansprüche Sie haben, gegen wen sie sich richten und wie sie sich beziffern lassen. Dabei geht es häufig um Auskunft, Nachlassverzeichnisse, Belege, Wertermittlung, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Vermächtnisse, Herausgabeansprüche oder Ansprüche unter Miterben.
Nicht jeder Anspruch lässt sich sofort berechnen. Oft muss zuerst geklärt werden, was zum Nachlass gehört, welche Schenkungen der Erblasser gemacht hat und welche Werte anzusetzen sind. Wir ordnen die Unterlagen, stellen die richtigen Fragen und sagen klar, welche Schritte rechtlich und taktisch sinnvoll sind.
Wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind, setzen wir sie konsequent durch. Wir fordern Auskunft, setzen Fristen, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Sie sollen nicht darauf angewiesen sein, dass andere Beteiligte freiwillig handeln. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu klären, zu berechnen und wirksam geltend zu machen.
Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 15.01.2025 – IV ZR 166/24) hat entschieden, dass die Erben auch bei angeordneter Testamentsvollstreckung zur Auskunftserteilung gegenüber Pflichtteilsberechtigten verpflichtet sind. Die Auskunftspflicht nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB trifft die Erben persönlich und kann nicht auf den Testamentsvollstrecker abgewälzt werden.
Erben übernehmen nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Verbindlichkeiten. Ohne eine rechtzeitige Haftungsbeschränkung haften sie mit ihrem gesamten privaten Vermögen für Nachlassschulden. Doch das Erbrecht sieht verschiedene Möglichkeiten vor, diese Haftung zu begrenzen.
Lebensversicherungen sind eine häufig genutzte Möglichkeit, finanzielle Vorsorge für Angehörige zu treffen. Ein weit verbreiteter Irrtum ist jedoch, dass die Versicherungssumme automatisch in den Nachlass fällt. Tatsächlich gehört sie in den meisten Fällen nicht zum Nachlass, sondern wird direkt an die begünstigte Person ausgezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in seinem Urteil vom 29. November 2024 (Az.: 15 U 2084/22) bestätigt, dass eine Lebensversicherung mit Bezugsrecht nicht zur Erbmasse gehört.
Das notarielle Nachlassverzeichnis ist ein zentrales Instrument im Pflichtteilsrecht. Es soll Pflichtteilsberechtigten die nötigen Informationen liefern, um ihren Anspruch berechnen zu können. Doch welche Anforderungen muss ein solches Verzeichnis erfüllen?
Die Pflichtteilsentziehung gehört zu den drastischsten Maßnahmen im Erbrecht. Doch wann ist sie rechtlich zulässig? Das Landgericht München I hat in seinem Urteil vom 24. Juli 2024 (Az.: 3 O 3026/24) entschieden, dass eine bloße verbale Drohung nicht ausreicht, um einen Pflichtteilsberechtigten wirksam zu enterben – selbst wenn es sich um eine Todesdrohung handelt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass an eine Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Abs. 1 BGB hohe Anforderungen gestellt werden.